ADR Rosen

Seit 2009 stehen alle ADR-Rosensorten („Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung“) im Garten des Rosenhofs.
Bereits seit 1950 wurde in Deutschland die Beurteilung zur Vergabe der ADR Rose eingeführt. Die ADR Prüfung („Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung“) wird als strengste Beurteilung weltweit gesehen und hat es, seit der Einführung 1950, zu beachtlicher Marktbekanntheit gebracht.
Die „ADR-Rose“ wird durch einen Verband von verantwortlichen des BdB (Bund deutscher Baumschuler), Rosengärtner und Vertreter unabhängiger Testgärten verwaltet. Sie ist 1950 entstanden um bessere Rosen zu selektieren, welche im deutschen Klima am Besten wachsen, blühen und sich vor allem in Gesundheit und Aussehen von den anderen unterscheiden.
Um das Prädikat „ADR-Rose“ zu erhalten, müssen sich die Rosen einem dreijährigen Test unterziehen. Dieser Test wird von 11 deutschen Rosarien durchgeführt. Die eingesendeten Rosen werden anhand von 13 Kriterien durchgeführt. Diese sind: Winterhärte, Blühfreudigkeit und Blühdauer, Anzahl der Blüten, Wüchsigkeit, Knospen und Blütenform, Eindruck der Blüte, Anzahl der Blätter, Farbe der Blüte vom öffnen bis zum Verblühen, Gesundheit, Krankheitsresistenz, Widerstandsfähigkeit, Blütenstand, Duft und der Gesamteindruck. Alle Testresultate werden daraufhin während eines gemeinschaftlichen Kongresses besprochen. Nicht anders als bei den Toprosen werden hier keine chemischen Spritzmittel verwendet.
